BRBZ

Zur Fokussierung auf die rechtsberatende Auseinandersetzung mit den interdisziplinären Themenbereichen der betrieblichen Altersversorgung und von Zeitwertkontensystemen ist in Köln im April 2008 der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) gegründet worden.

Die Kenston Services GmbH gehört dem BRBZ als förderndes Mitglied an.

Den vertretungsberechtigten Vorstand des BRBZ bilden Herr Sebastian Uckermann (Vorsitzender) und Herr Prof. Dr. Achim Schunder.

Darüber hinaus wird der Vorstand des BRBZ durch ein sog. Kuratorium unterstützt. Das Kuratorium ist ein eigenständiges Experten- bzw. Wissenschaftsgremium des BRBZ, welches aus bis zu 15 Personen besteht und den Vorstand ehrenamtlich berät sowie die Interessen des Vereins fördert.

Erstrangiger Zweck des Vereins ist die Wahrung der Interessen des Berufsstandes, der sich ausschließlich auf die rechtliche Beratung sämtlicher Gebiete der betrieblichen Altersversorgung und der Arbeitszeit- bzw. Zeitwertkontenmodelle konzentriert hat. Zudem ist der Zweck des Vereins, die Verbreiterung von Lösungen der betrieblichen Altersversorgung und von Arbeitszeit- bzw. Zeitwertkontenmodellen in der Bundesrepublik Deutschland aus rechts- und unternehmensberatender Sicht zu fördern. Hierzu gehört auch, betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungsmodelle der betrieblichen Altersversorgung und von Maßnahmen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung aus Sicht der Rechts- und Unternehmensberatung zu fokussieren, ohne dass Finanzproduktorientierungen in den Vordergrund gerückt werden. Darüber hinaus wirkt der Verein mit bei der sozialpolitischen, arbeits-, insolvenz-, sozial-, steuer- und bilanzrechtlichen, versicherungsmathematischen, betriebswirtschaftlichen sowie der anlage- und versicherungsrechtlichen Ausgestaltung von Umsetzungen der betrieblichen Altersversorgung und von Arbeitszeit- bzw. Zeitwertkontenmodellen.

Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch:

  • Presse- und öffentlichkeitswirksames Auftreten des Bundesverbandes, um den Bekanntheitsgrad rechtsberatender Berufsgruppen als Kompetenzträger im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und der Arbeitszeit- bzw. Zeitwertkonten zu steigern;
  • Aufklärung und Information von Unternehmen, Verbänden, Öffentlichkeit, Ministerien, Behörden, Gerichten
  • Meinungsaustausch und die fachliche Beratung von Organen der Legislative, Behörden, Ministerien und Verbänden;
  • Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Vertretung von Gegenpositionen; Teilnahme an Vortragsveranstaltungen;
  • Regelmäßige Unterrichtung der Mitglieder und Herausgabe von Publikationen bzw. Mitwirkung hierbei;
  • Unterstützung der Vereinsmitglieder im Rahmen berufsrechtlicher Fragestellungen (Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine individuelle Rechtsberatung!).

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.  ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und konfessionell neutral.