Kenston Services GmbH im neuen Webseiten-Look – Aktuarielle Dienstleistungen als Kernkompetenz

Die “Kenston Services GmbH” ist Ihr Partner für qualitativ hochwertige Beratungsumsetzungen rund um die betriebliche Altersversorgung. Um dieser Hochwertigkeit Folge zu leisten, haben wir auch unsere Webseite “relauncht”! Besuchen Sie uns daher ab sofort “runderneuert” unter www.kenston-services.de. Wir freuen uns, auf eine weitere bzw. neue Zusammenarbeit.

Über uns
für sämtliche Themenbereiche der betrieblichen Altersversorgung und von Arbeitszeitkonten- bzw. Zeitwertkontensystemen.

Die Kenston Services GmbH ermöglicht die qualitativ hochwertige Beratung mittels Standardisierung und Automatisierung. Durch intelligente Auslagerung können die Kosten gesenkt und gleichzeitig die Haftung für Berater und Arbeitgeber minimiert werden.

In der Zusammenführung der KENSTON-Lösungen mit den individuellen Berater- und Unternehmensbelangen sowie der diesbezüglich möglichen inhaltlichen Anpassung der Technologie entsteht Innovation und Einzigartigkeit.

Geschäftsführer der Kenston Services GmbH ist Herr Sebastian Uckermann. Gleichzeitig ist Herr Uckermann, in seiner Funktion als gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung, Leiter der KENSTON GRUPPE (www.kenston.de), “Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.”, sowie Autor zahlreicher praktischer und wissenschaftlicher Fachpublikationen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten. Darüber hinaus ist Herr Uckermann Herausgeber und Autor eines Standardkommentars zur betrieblichen Altersversorgung im Beck-Verlag.

Kernkompetenz – Aktuarielle Dienstleistungen
Zu den Kernkompetenzen und Kerngeschäftsfeldern der Kenston Services GmbH gehören die aktuarielle Beratung und Begleitung von betrieblichen Vergütungs- und Versorgungswerken.

Versorgungsverpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung, die aus Direktzusagen resultieren, werden über Pensionsrückstellungen bilanziell beim jeweils zusagenden Unternehmen abgebildet. Diesbezüglich kommen sodann grundsätzlich nachfolgende bilanzielle Bewertungsmöglichkeiten in Betracht bzw. zum Ansatz:

  • steuerbilanzielle Bewertung gemäß § 6a Einkommenssteuergesetz (EStG);
  • handelsrechtliche Bewertung nach den Vorgaben des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG);
  • internationale Rechnungslegung gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) und United States Generally Accepted
    Accounting Principles (US-GAAP).

Die Kenston Services GmbH begleitet vor diesem Hintergrund Arbeitgeber aller Größenordnungen bei der bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Hierzu werden alle notwendigen Bilanzansätze betrachtet und abschließend bewertet.

Dabei umfasst das Spektrum neben der jährlichen Rückstellungsberechnung auch Langfrist-Prognosen bzw. Simulationen nach verschiedenen Szenarien. In gleicher Weise werden auch Berechnungen und Gutachten für pensionsähnliche Verpflichtungen erstellt (Verpflichtungen für Jubiläumsleistungen, aus Altersteilzeitvereinbarungen oder andere).

Ergänzend zur aktuariellen Beratung von Unternehmen im allgemeinen besteht eine weitere Kernkompetenz der Kenston Services GmbH in der umfassenden Begleitung von Pensions- und Sterbekassen. Neben der Bereitstellung von Verantwortlichen Aktuaren sind auch vollständige Funktionsausgliederungen Teil der Dienstleistungen.

Das Team der Kenston Services GmbH besteht in diesem Zusammenhang aus Diplom-Mathematikern, Aktuaren (DAV) und IVS-Sachverständigen, die auf jahrelange Berufserfahrung zurückblicken können. Leiter des Aktuariats der Kenston Services GmbH ist Herr Jan Stratmann. Herr Stratmann ist Diplom-Mathematiker und besitzt zusätzlich die Qualifikationen Aktuar (DAV) und IVS-Sachverständiger.

Weitere Informationen zu Veröffentlichungen und Dienstleistungen der Kenston Services GmbH erhalten Sie unter www.kenston-services.de. Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.