Pensions- und Sterbekassen

Für Pensions- und Sterbekassen hält die Kenston Services GmbH ein umfassendes Dienstleistungsportfolio vor. So werden unter anderem insgesamt rd. 15 unter Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) stehende Pensions- und Sterbekassen als Verantwortlicher Aktuar betreut.

Aber auch für kleinere Sterbekassen unter Landesaufsicht, die in der Regel nur alle 5 Jahre ein Versicherungsmathematisches Gutachten zur Überprüfung der Finanzlage und Aufstellung der Bilanz benötigen, ist die Kenston Services GmbH der richtige Partner. Diese erhalten hier nicht nur versicherungsmathematische Expertise in Form der erstellten Gutachten, sondern auch Hilfestellung für die Kommunikation mit der Versicherungsaufsicht. Besonders hervorzuheben ist, dass unser Team aufgrund hoher Spezialisierung und jahrelanger Erfahrung Gutachten auch kurzfristig fertigstellen kann und auch kleine Kassen nicht eine monatelange Wartezeit fürchten müssen.

Lernen Sie daher nachfolgend die aktuariellen Dienstleistungen der Kenston Services GmbH für Pensions- und Sterbekassen kennen:

Durchführung „Berechnungen Leistungsfälle“
Auch bei komplexen Versorgungsregelungen oder in Spezialfällen werden die Rentenberechnungen professionell durchgeführt. Wahlweise kann die Berechnung in kurzer und übersichtlicher Form oder aber auch ausführlich und vollständig nachvollziehbar in einer Anlage dokumentiert werden. Häufig wird gerade bei kleinen Pensionskassen sogar eine unabhängige Überprüfung jedes Leistungsfalles von der BaFin verlangt.

Bescheinigung der unverfallbaren Anwartschaft
Nach Ausscheiden beim Trägerunternehmen erhalten versicherte Personen eine Bescheinigung über die unverfallbare Anwartschaft.

Deckungsrückstellungen und Übertragungswerte
Für Einzelfälle werden die Deckungsrückstellungen in der Regel nur im Zusammenhang mit der Kapitalabfindung oder der Übertragung mit Übertragungswert gemäß § 4 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) angefordert, aber auch die Ermittlung des Übertragungswertes zur Erfüllung des Anspruchs auf Auskunft gemäß § 4a BetrAVG gehört ebenfalls zum Dienstleistungsportfolio.

Versorgungsausgleiche
Die Vorschläge für den Ausgleichswert bei Versorgungsausgleichen im Zuge eines Scheidungsverfahrens erfordern wegen der Angabe eines Kapitalwerts in der Regel die Beauftragung eines versicherungsmathematischen Sachverständigen. Fehlt es ggf. noch an Teilungsordnung oder geschäftsplanmäßiger Regelung oder an der Interpretation bestehender Regelungen anhand eines strittigen Einzelfalles, so leisten wir auch hier Unterstützung.

Untersuchung der Sicherheiten in den Rechnungsgrundlagen
Im versicherungsmathematischen Gutachten gehört es zum Standard, die Rechnungsgrundlagen zu überprüfen. Ggf. kann aber auch außerhalb eines regulären Gutachtens geprüft werden, wie sich die Sicherheiten in einem Zeitraum entwickelt haben bzw. wie die künftige Entwicklung voraussichtlich sein wird. So kann die Kasse frühzeitig reagieren.

Schätzungen, Bestandsprognosen, deterministische und stochastische Langzeitprognosen
Die mittelfristige Entwicklung eines Versicherungsbestandes kann anhand von Rechnungsgrundlagen zweiter Ordnung relativ gut prognostiziert werden. Solche Prognosen können unter anderem für die Sicherheiten in den Rechnungsgrundlagen von Bedeutung sein (Entwicklung des Verwaltungskostenetats) oder aber auch die Entscheidungen in der Kapitalanlage beeinflussen. Langzeitprognosen werden daneben häufig für ALM-Studien benötigt.

Cash-Flow-Analysen und Sensitivitäten
Jede Prognose basiert auf Annahmen, doch wie sehr ändert sich das Prognoseergebnis, wenn die Annahmen varriiert werden? Mit Methoden, die unter Solvency-II verwendet werden, kann man die Schwankungsauswirkungen und ggf. Abhängigkeiten einzelner Annahmen ermitteln und so die Aussagefähigkeit der Prognosen untersuchen. Der Detaillierungsgrad ist beliebig, am Ende stehen die Ermittlungen des Solvency Capital Requirement (SCR) aus den versicherungstechnischen Risiken nach Solvency-II.

Auswirkungen von Änderungen der Rechnungsgrundlagen
Auch bei nur kleinen Änderungen an den Rechnungsgrundlagen – die Auswirkung auf die Deckungsrückstellung kann meist nur anhand von Simulationsrechnungen auf dem jeweiligen Bestand ermittelt werden, weil der relative Aufwand für die Veränderung wesentlich von der individuellen Bestandsstruktur abhängt (z.B. bei Verstärkungen der Sicherheiten im Zins oder in der Biometrie). Häufig gibt es auch verschiedene Ansätze z.B. bei Veränderungen der geschäftsplanmäßigen Kostensätze, die sich unterschiedlich auf die Deckungsrückstellung oder die Beiträge für den künftigen Neuzugang auswirken.

Übergangsmodelle zur Finanzierung von Nachreservierungen
Bei einer Nachreservierung ist es nicht nur wichtig zu wissen, welches Sicherheitsniveau eine Kasse erreichen sollte. Häufig spielt es auch eine Rolle, mit welcher Flexibilität die Mittel angesammelt werden können, um die Kasse bei außerordentlichen Ereignissen nicht unnötig unter Druck zu setzen.

Überprüfung der Beteiligung an den Bewertungsreserven
Regulierte Pensionskassen haben meist die Beteiligung an den Bewertungsreserven nach § 211 Nummer 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde abweichend geregelt. Die Überprüfung der Höhe der beteiligungsfähigen Bewertungsreserven kann unter anderem nach dem von der Deutschen Aktuar Vereinigung (DAV) vorgeschlagenen Verfahren erfolgen, wobei es durchaus Spielräume bei der Interpretation gibt.

Screening Prozesse
Häufig sind in komplexen Abläufen Fehler oder Ungenauigkeiten verborgen, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind. Sukzessive können Prozesse auf Risiken untersucht werden. Typische Vorgänge sind z. B. die Erstellung von BaFin-Nachweisungen (Stresstest oder Prognoserechnung), Abläufe im Zusammenhang mit Versorgungsausgleichen, Bescheinigungen nach § 22.5 EStG bzw. Meldungen nach § 22a EStG, aber auch die Standardisierung von Datenlieferung an den Verantwortlichen Aktuar. Dazu wird die Durchführung von kritischen Prozessen anhand echter Vorgänge mit den tatsächlich handelnden Personen reflektiert und mit erfahrenem Blick untersucht und eingeordnet.

Qualitätssicherung, 4-AugenKontrolle, Weiterentwicklung interner Tools
Durch unabhängige Parallelentwicklung von bestehenden oder neuen Funktionalitäten kann im Tagesgeschäft ein Instrument zur Qualitätssicherung installiert werden, dass bei richtiger Einstellung nur geringen Aufwand bei hoher Prozesssicherheit gewährleistet. Denkbar ist auch, dass einfache aktuarielle Hilfsmittel, die häufig benötigt werden, der Kasse individuell erstellt werden (z.B. für Eigenberechnungen von Versorgungsausgleichen oder Übertragungswerten bzw. Kapitalabfindungen oder auch für automatisierte Berechnungen der Deckungsrückstellung, unterjährig oder auch für Prognosen).

Beratender Aktuar für regulierte Pensionskassen
Viele typische Fragestellungen betreffen in analoger Weise auch andere Pensionskassen: Synergien ergeben sich, wenn für viele Vorgänge schon Erfahrungen bestehen, wie andere Pensionskassen eine Herausforderung lösen konnten. Dabei bestehen neben den unmittelbar betreuten Kassen noch Kontakte zu einem Netzwerk von insgesamt über 20 unter Aufsicht der BaFin stehenden Pensions- und Sterbekassen. Die Intensität der Beratung ist dabei völlig unterschiedlich. Denkbar ist eine Beratung je nach Vorgang (in der Regel initiiert vom Vorstand, z.B. bei Veränderungen in Abläufen oder wegen neuer EDV). Es können aber auch regelmäßige Termine vereinbart werden, bei denen analog zum „Screening Prozess“ übergeordnete Themen behandelt werden, die Schnittstellen zwischen einzelnen Abteilungen oder auch Unterstützung beim Risikomanagement.

Tätigkeit als Verantwortlicher Aktuar
Die Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen Aktuar ist in der Regel auf lange Zeiträume angelegt und von besonderem Vertrauen geprägt. Dabei sind neben der Zuverlässigkeit der inhaltlichen Tätigkeit sicherlich die Termintreue und die Flexibilität von besonderer Bedeutung. Hier kommt es unseres Erachtens im Wesentlichen auf die richtige Koordinierung an, damit z.B. im engen Zeitplan des Jahresabschlusses keine unnötigen Verzögerungen entstehen. Und besonders im Dialog mit der Aufsicht kann es von Vorteil sein, wenn schon Lösungen vergleichbarer Fälle von anderen Kassen vorliegen. Insgesamt werden aktuell 14 unter Aufsicht der BaFin stehende Pensions- und Sterbekassen als Verantwortlicher Aktuar betreut.