ZWK

Flexible Versorgungs- und Vergütungssysteme für ungewisse Zeiten – danach suchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer aber auch rechtliche und steuerliche Berater immer häufiger. Nicht zuletzt aufgrund der Unsicherheiten am Arbeitsmarkt, der Wirrungen durch die Finanzmärkte, der komplizierten sozialrechtlichen Gesetzeslage und den erheblichen Einschnitten in die gesetzliche Rentenversicherung sind Betroffene aus allen Bereichen auf der Suche nach zukunftsfähigen Absicherungsstrategien, um bestimmte Lebensphasen ausgewogen und verantwortungsvoll finanziell planen zu können.

Für die umsichtigen Rechtsanwender, Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird hierdurch unverkennbar deutlich: Da die Altersabsicherung stärker in die Eigenverantwortung der Bürger transferiert worden ist, müssen zur Absicherung des Lebensstandards im Alter sämtliche Formen der privaten und vor allem der betrieblichen Altersversorgung herangezogen werden, aber auch innovative Ergänzungsbausteine müssen integriert werden.

Glücklicherweise hat der Gesetzgeber mit der Einführung des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 (sog. „Flexi-Gesetz“) die Möglichkeit geschaffen, eine Antwort auf diese Herausforderungen zu finden. Mit der Einführung daraus resultierender Zeitwertkonten (ZWK) ergeben sich seitdem für weite Arbeitnehmer- und Beschäftigungskreise herausragende neue Möglichkeiten zur Arbeitszeitflexibilisierung und zur Planung der individuellen Versorgungssituation während des Berufslebens sowie im Vorfeld des Bezugs von gesetzlichen Rentenleistungen.

Gemäß den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers ist es vor diesem Hintergrund für Arbeitnehmer möglich, auf die Auszahlung beliebiger Gehaltsbestandteile in frei festzulegender Höhe zu verzichten und diese steuer- und sozialabgabenfrei dem jeweiligen Zeitwertkonto zuzuführen. Nur ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt oberhalb der Grenze zur sog. „geringfügigen Beschäftigung“ muss nach einem diesbezüglichen Entgeltverzicht beim jeweiligen Arbeitnehmer noch bestehen bleiben, sofern er vor Entgelteinbringung in ein Zeitwertkonto ebenfalls keine geringfügige Beschäftigung ausgeübt hat.

Durch die Möglichkeit dieses „Brutto-Sparens“ können Arbeitnehmer aus eigenen, gestundeten Entgeltbestandteilen „Lohnreserven“ aufbauen, wodurch zu einem späteren Zeitpunkt ggf. gewünschte Freistellungs- bzw. Vorruhestandsphasen bis zum Erreichen des gesetzlichen Regelrenteneintrittsalters finanziert werden können. Der Arbeitnehmer kann folglich seine Zeitwertkontenbesparung selbstständig steuern (nach den Vorgaben der abgesteckten Rahmenbedingungen des Arbeitgebers), um auf diesem Weg den Umfang von Freistellungs- oder Vorruhestandsphasen bestimmen zu können, in denen dann die nachgelagerten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben stattfinden.

Gleichzeitig können Arbeitgeber durch den Einsatz von Zeitwertkontenlösungen personalpolitische Altersstruktursteuerungen vornehmen, um ggf. eine angestrebte Neujustierung der Belegschaft zu erreichen.

Die Kenston Services GmbH begleitet in diesem Zusammenhang sowohl Arbeitgeber als auch Berater aus allen Bereichen bei der Einrichtung, Durchführung, Verwaltung und fortlaufenden Betreuung von Zeitwertkontensystemen in das eigene Unternehmen bzw. in solche aus Mandatsverhältnissen. Dies beinhaltet sowohl die rechtliche, steuerliche und bilanzielle Einrichtung von Zeitwertkonten, als auch eine umfassend softwarebasierte Administrationsunterstützung. Erlaubnispflichtige Beratungstätigkeiten werden in diesem Zusammenhang durch befugte Dienstleister übernommen.