Betriebliche Altersversorgung

Der Marktbereich der betrieblichen Altersversorgung wird hauptsächlich durch Finanzdienstleistungs- bzw. Versicherungsgesellschaften besetzt und in den Vordergrund geschoben. Leider jedoch nicht immer zum Vorteil der betroffenen Berater und Arbeitgeber.

Vor diesem Hintergrund und der zunehmenden Komplexität und Aktualität von Beratungsprozessen in den Bereichen der betrieblichen Altersversorgung, ist eine Sensibilisierung und Aufklärung sowie ein Umdenkprozess für die Berater- und Mandanten- bzw. Arbeitgeberlandschaft dringend geboten.

Beratung in den Bereichen der betrieblichen Altersversorgung spielt sich zu weiten Teilen im klassischen Zivilrecht ab. Somit sind Tangierungen beispielsweise mit dem Steuer-, Sozialversicherungs-, Arbeits- und dem Bilanzrecht unabdingbar und folglich klassische Beratungsfelder für Rechtsberater.

Jedoch vermittelt die Versicherungswirtschaft seit mehr als vier Jahrzehnten den Eindruck, dass die betriebliche Altersversorgung ausschließlich ein Produktthema ist und die zugehörige Rechtsberatung klassisches Nebengeschäft sei. Auch die einschlägigen bAV-Beratungsorganisationen und -Fachverbände klären nur absolut unzureichend die Mandanten- und Kundenkreise auf und folgen somit der Argumentation der “Versicherungswirtschaft”.

Ebenfalls sollte die aktuelle Gerichtsbarkeit sollte in diesem Zusammenhang aufhorchen lassen:

Denn der Bundesgerichtshof hat definitiv klargestellt, dass Rechtsberatung im Bereich der bAV nur durch zugelassene Rechtsberater erfolgen darf. Anderenfalls drohen haftungsrechtliche Konsequenzen (vgl. DB vom 02.05.2008, S. 983 – 985 und BGH-Urteil vom 20.03.2008 – IX ZR 238/06). Somit wird für den involvierten Berater bzw. Arbeitgeber deutlich, dass betriebliche Altersversorgung als „Beratungsgebiet“ und nicht als „Produktabsatzvehikel“ zu betrachten ist.

Es wird daher zusammenfassend deutlich, dass im weiten Feld der betrieblichen Altersversorgung hochwertige Fachkenntnisse unabdingbar sind, um Mandanten fach- und aufgabengerecht beraten zu können.

Um ihre Mandanten und angeschlossenen Beratungspartner bzw. Sie als Mandant “direkt” in die Lage zu versetzen, die zuvor genannten Voraussetzungen zu gewährleisten, führt die Kenston Services GmbH alle benötigten Kapazitäten und Technologien zusammen und ermöglicht auf diesem Wege die professionelle und haftungsfreie Umsetzung aller Themenbereiche der betrieblichen Altersversorgung.