Abwicklungsablauf

Das komplexe Thema „Zeitwertkonto“ wird durch das “System Kenston Zeitwertkonten” für die Lohnbuchhaltung, die Geschäftsleitung und den Arbeitnehmer adminstrationssicher wie ein bewährtes Online-Banking-Konto aufbereitet und nutzbar.

Etwas Schwieriges einfach aussehen zu lassen – diese Gabe macht den Spezialisten aus. Das komplexe Thema “Zeitwertkonto” wird durch die Kenston Services GmbH für die Lohnbuchhaltung, die Geschäftsleitung und den Arbeitnehmer mit jeweils eigenen einfachen Onlinezugriffen zur selbstständigen Nutzung zur Verfügung gestellt. Intuitive Bedienbarkeit, übersichtliche Darstellung und einfach zu verwendende Funktionen für jede teilnehmende Partei gehören genauso zum Konzept wie die Einblendung des eigenen Firmenlogos und Möglichkeit zur Freistellungs- und Lohnberechnung.

Einsatz von garatieorientierten Anlageformen erforderlich

Die Kenston Services GmbH besitzt keinerlei Befugnisse zur Ausführung von Finanzdienstleistungen. Daher erfolgt die Anlageberatung zur kapitalmäßigen Ausfinanzierung der durch den Arbeitgeber angelegten Arbeitnehmer-Wertguthaben durch geeignete Kapitalanlage- bzw. Finanzdienstleistungsgesellschaften. Diese Gesellschaften können sich entweder bereits in einer Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Arbeitgeber befinden oder werden im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt. Die Kenston Services GmbH fungiert in diesem Zusammenhang als Bindeglied zwischen Arbeitgeber und Anlagegesellschaft und führt auf Wunsch und im Auftrag des Arbeitgebers auch ein diesbezüglich ggf. notwendiges Ausschreibungsverfahren durch. Hierbei muss es die Zielsetzung dieses Verfahrens sein, dass sowohl in regulären Freistellungsphasen als auch in unvorhersehbaren Störfällen die allgemeinen arbeitsrechtlichen Fürsorgepflichten des jeweiligen Arbeitgebers gegenüber den berechtigten Arbeitnehmern – in Form des Werterhaltung der eingebrachten Arbeitnehmer-Wertguthabeneinbringungen – eingehalten sind, so dass die möglichen arbeitgeberseitigen Haftungsgefahren vollumfänglich ausgeschlossen werden können.

Gerade vor dem Hinblick der seit dem 01.01.2009 geltenden Regelungen des “Flexi-G II” (Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze, BGBl. I 2008, S. 2940) sollten die zuvor gemachten Ausführungen strikt befolgt werden, um mögliche Haftungsgefahren bereits im Vorfeld auszuschließen. Für weitere Hintergrundinformationen zu dieser Thematik stehen wir und unser rechtsberatendes Partnerunternehmen Kenston Pension GmbH gerne zur Verfügung.

Die Inhalte dieser Seiten können den auf die Besonderheiten des Einzelfalles abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Bevor Sie konkrete Schritte ergreifen oder unterlassen, sollten Sie sich daher fachlich beraten lassen.