Vertragsbeziehungen

Das “System Kenston Zeitwertkonten” liefert das gesamte benötigte Vertragswerk zur Einrichtung und fortlaufenden Betreuung eines Zeitwertkontensystems

Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht führen bei Abwicklungsverträgen, Wertguthabenvereinbarungen, Verpfändungsvereinbarungen und Störfallunterlagen schnell zu unüberschaubaren Vertragssituationen und hohen Kosten für Entwicklung und Anpassung durch externe Berater. Das “System Kenston Zeitwertkonten” liefert das gesamte Vertragswerk zur Einbindung und Betreuung eines Zeitwertkontos für alle Unternehmensgrößen.

Insolvenzsicherheit

Die Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten ist gesetzlich vorgeschrieben, um angesparte Wertguthaben der Arbeitnehmer und Geschäftsleitung bei Insolvenz des Arbeitgebers zu erhalten und zu schützen. Der Insolvenzschutz wird durch eine Separierung vom Betriebsvermögen und gleichzeitiger Verpfändung gewährleistet. Durch einen externen Treuhänder wird die Auszahlung an die einzelnen Arbeitnehmer überwacht und die Richtigkeit sichergestellt.

Durch die beschriebene Verpfändungslösung werden Administrationsaufwand und Kosten gesenkt. Die Kenston Services GmbH stellt diesbezüglich über befugte und kooperierenden Rechtsberatungsunternehmen alle notwendigen Vertragsunterlagen zur Verfügung.

Hinweis zur Rechtsberatung

Im Rahmen des „Systems Kenston Zeitwertkonten“ werden unabdingbare rechts- und rentenberatende Tätigkeiten auf angeschlossene befugte Dienstleister ausgelagert. Die Kenston Services GmbH übernimmt in diesem Zusammenhang die Koordination sämtlicher diesbezüglicher rechts- und rentenberatenden Tätigkeiten und liefert Ihnen als Berater, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ein allumfassendes sowie rechtssicheres bAV- und Zeitwertkonten-Backoffice.

Die genannten rechts- und rentenberatenden Tätigkeiten lagert die Kenston Services GmbH hierbei an ihr kooperierendes Partnerunternehmen Kenston Pension GmbH, gerichtlich zugelassene Rentenberatungskanzlei für die betriebliche Altersversorgung, aus. Die Kenston Pension GmbH fungiert, in ihrer Funktion als gerichtlich zugelassene Rentenberatungskanzlei für die betriebliche Altersversorgung und dementsprechendes Organ der Rechtspflege, als fokussierter Rechts- und Spezialdienstleister, der sich ausschließlich auf die Themengebiete der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten konzentriert. In diesem Zusammenhang muss zwingend ein eigenständiges Mandatsverhältnis zwischen dem jeweiligen Mandanten und der Kenston Pension GmbH eingegangen werden.

Selbstverständlich steht es dem jeweiligen Mandanten auch frei, selbstständig ein anderes Rechtsberatungsunternehmen zur Ausführung der rechts- und rentenberatenden Tätigkeiten zu beauftragen.

Die Inhalte dieser Seiten können den auf die Besonderheiten des Einzelfalles abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Bevor Sie konkrete Schritte ergreifen oder unterlassen, sollten Sie sich daher fachlich beraten lassen.